Online Marketing Rückblick – KW 16/2015

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Diese Woche in unserem Wochenrückblick: Blogs als Recherchequelle für Journalisten, „Content, Formate und Kanäle“ als Dreiklang für erfolgreiches Content Marketing, vier Fakten über das kommende Google-Update „Mobile first“ und wie Sie auf Instagram rechtliche Stolperfallen vermeiden.

 

1. Blogs als Recherchequelle

Etwa zwei von drei Journalisten greifen bei der Recherche auch auf Blogs zurück. Das ergab eine aktuelle Studie der Corporate Media Blogger. Unternehmensblogs gewinnen dabei an Bedeutung: 14,8 Prozent aller befragten Journalisten halten Unternehmensblogs sogar für relevanter als Presseseiten. Überraschend: Gegenüber 2012 sank die Nutzung von Unternehmensseiten. Die Spitzenreiter und weitere Details zur Umfrage gibt es hier:

http://www.wuv.de/medien/blogs_als_recherchequelle_etabliert

 

2. Content, Formate und Kanäle

Der Inhalt muss stimmen, das Format passen. Erst dann geht es um die Wahl des Kanals. So banal das klingt, stellt dieses Vorgehen Unternehmen doch immer wieder vor große Herausforderungen. Sascha Klein von Leo Burnett Deutschland erklärt im Interview, worauf es bei diesem Dreiklang für erfolgreiches Content Marketing ankommt:

http://www.haufe.de/marketing-vertrieb/online-marketing/content-marketing-inhalt-format-channel_132_300298.html

 

3. Mobile first: Vier Fakten über das Google-Update

Ab 21. April verleiht Google „mobile friendly Sites“ eine höhere Priorität und wird deren Inhalte in den Suchergebnissen bevorzugt behandeln. Google spricht von „erheblichen Auswirkungen“ auf die Suchergebnisse und empfiehlt responsive Webseiten, also Formate, die sich automatisch an das jeweilige Endgerät anpassen. Alle Details zum großen Google-Update finden Sie hier:

http://www.absatzwirtschaft.de/mobile-first-vier-fakten-ueber-das-grosse-google-update-51795/

 

4. Recht: Impressum, Bildrechte und Gewinnspiele

InstagramÜber 40 Prozent der Marketing-Verantwortlichen planen ihre Aktivitäten auf Instagram auszuweiten und das eigene Unternehmen vermehrt auf der internationalen, (bisher) kostenfreien Foto-Plattform zu präsentieren. Denn Instagram eignet sich zum Beispiel perfekt, um neue Follower durch Gewinnspiele zu generieren. Wo die rechtlichen Stolperfallen sind, verrät Rechtsanwalt Thomas Schwenke:

http://rechtsanwalt-schwenke.de/instagram-rechtliche-basics-impressum-bilderrechte-gewinnspiele

Cornelia Lukas

Cornelia Lukas schreibt seit April 2015 als leitende Redakteurin für den TrafficGenerator Blog. Nach ihrem Studium „Marketing-Kommunikation & PR“ arbeitete sie in der Unternehmenskommunikation, sammelte Erfahrungen als Lokaljournalistin und war als verantwortliche PR-Beraterin für Marken wie Barilla, Coca-Cola und Mercedes-Benz tätig.

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