A. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

§ 1 GELTUNGSBEREICH

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für sämtliche – auch künftigen – Leistungen der Huber Verlag für Neue Medien GmbH (im Folgenden „Verwenderin“ genannt) im Zusammenhang mit der Bereitstellung und Erbringung von Internetangeboten. Sie regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Verwenderin und den Personen, die ihre Dienstleistungen in Anspruch nehmen (im Folgenden „Nutzer“ genannt).

2. Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Verwenderin und dem Nutzer gelten ausschließlich die nachfolgenden AGB in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Nutzers werden nicht anerkannt, es sei denn, die Verwenderin stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

3. Die Mitarbeiter der Verwenderin sind nicht berechtigt, abweichende Vereinbarungen, Nebenabreden, individuelle Garantiezusagen oder Zusicherungen zu geben, es sei denn, sie sind hierzu ausdrücklich bevollmächtigt oder kraft ihrer Organstellung, Prokura oder allgemeiner Handlungsvollmacht berechtigt.

3. Soweit die Verwenderin dem Nutzer nach den vertraglichen Bestimmungen Leistungen eines Dritten verschafft, gelten hinsichtlich dieser Leistungen ergänzend die AGB des Dritten, sofern die Verwenderin dem Nutzer von diesen vor Vertragsschluss in zumutbarer Weise Kenntnis verschafft hat.

4. Das Dienstleistungsangebot der Verwenderin richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, d. h. natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei der Bestellung in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit handeln. Nur diese sind Nutzer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen. Die Verwenderin lehnt insoweit den Vertragsschluss mit einem Verbraucher ab.

§ 2 ÄNDERUNGSVORBEHALT – ÄNDERUNG DER LISTENPREISE UND DER AGB

1. Die Verwenderin ist berechtigt, im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses (Nutzungs- und Servicevertrag) Preisanpassungen vorzunehmen, soweit diese einer Veränderung der allgemein für Nutzer der Verwenderin mit vergleichbaren Vertragsverhältnissen geltenden Listenpreise folgen und angemessen sind. Angemessen ist eine Preisanpassung, wenn sie nicht außer Verhältnis zur allgemeinen Preisentwicklung für vergleichbare Produkte steht. Dies wird vermutet, wenn sie sich im Rahmen der Veränderung des von dem Statistischen Bundesamt veröffentlichten Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland (Basisjahr 2010) bewegt.

Die Preisanpassung wird frühestens zwei Monate nach Zugang einer entsprechenden Erklärung beim Nutzer wirksam. Bei Erhöhung des Preises über den Rahmen der Veränderung des Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland (Basisjahr 2010) hinaus kann der Nutzer den Vertrag binnen eines Monats nach Zugang der Erklärung mit Wirkung zum Eintritt der Preisänderung kündigen.

2. Die Verwenderin ist berechtigt, diese AGB mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern. Die Verwenderin teilt dem Nutzer die Änderungen spätestens zwei Monate vor dem Wirksamwerden in Textform mit. Ist der Nutzer mit den Änderungen nicht einverstanden, so kann er diesen widersprechen. Die Verwenderin weist den Nutzer in der Änderungsmitteilung sowohl auf sein Widerspruchsrecht hin, als auch darauf, dass die Änderung als genehmigt gilt, wenn er nicht innerhalb einer Frist von einem Monat ab Zugang der Änderungsmitteilung in Textform (z. B. per Post, eMail oder Fax) widerspricht. NutzerNutzerErfolgt ein Widerspruch, wird der Vertrag unverändert fortgesetzt. Das Recht der Vertragspartner zur Kündigung des Vertrages bleibt hiervon unberührt.

§ 3 HAFTUNG DER VERWENDERIN

1.Ansprüche des Nutzers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Nutzer aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Verwenderin, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

2. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Verwenderin nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Nutzers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

3.Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Verwenderin, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

4. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

§ 4 HAFTUNG DER NUTZER

1. Der Nutzer garantiert, dass er hinsichtlich der von ihm veröffentlichen Materialien (Texte, Bilder, Grafiken etc.) für die jeweilige Nutzung uneingeschränkt verfügungsbefugt ist und insoweit die Inhalte frei von sämtlichen Rechten Dritter, unter Einschluss eventueller Persönlichkeitsrechte, sind. Insbesondere garantiert der Nutzer alle für die Veröffentlichung, Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung erforderlichen Urheber-, Leistungsschutz-, Lizenz-, Auswertungs- und GEMA-Rechte zu besitzen.

2. Der Nutzer stellt die Verwenderin von Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der vertragsgemäßen Ausübung der der Verwenderin durch diesen Vertrag eingeräumten Rechte und Befugnisse hinsichtlich der von dem Nutzer zur Verfügung gestellten Materialien erhoben werden. Zu den erstattungsfähigen Kosten zählen auch die angemessenen Kosten einer Rechtsverteidigung, die der Verwenderin bei der Abwehr von Ansprüchen Dritter entstehen sollten. Die Verwenderin wird den Nutzer jedoch unverzüglich von vorzunehmenden Maßnahmen der Rechtsverteidigung informieren. Die Verwenderin darf bei solchen Auseinandersetzungen mit Dritten Vergleiche nur nach Rücksprache mit dem Nutzer schließen. Andernfalls trägt die Verwenderin sämtliche Kosten der Auseinandersetzung selbst.

3. Der Nutzer ist verpflichtet, die Verwenderin für den Fall einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.

4. Soweit der Nutzer Informationen über eine passwortgeschützte Webschnittstelle übermittelt, ist er für die Geheimhaltung des zugeteilten Usernamens und Passwortes (Zugangsdaten) verantwortlich. Er trägt die Verantwortung für einen Missbrauch der Zugangsdaten.

§ 5 GEHEIMHALTUNG, DATENSCHUTZ

1. Die Vertragspartner verpflichten sich, alle ihnen bei der Vertragsdurchführung von dem jeweils anderen Vertragspartner bekannt werdende Betriebsgeheimnisse einschließlich solcher Daten, die einer beruflichen Verschwiegenheitspflicht des anderen Vertragspartners unterliegen, vertraulich zu behandeln.

2. Die zur Geschäftsabwicklung erforderlichen Daten des Nutzers werden elektronisch gespeichert. Die Verwenderin verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und dem Telemediengesetz (TMG), zu beachten Weitere Informationen hierzu stellt die Verwenderin in einer gesonderten Datenschutzerklärung bereit.

§ 6 LEISTUNG UND FAKTURIERUNG DURCH DRITTE

1. Die Verwenderin ist berechtigt, die vertraglich geschuldeten Leistungen durch Dritte, insbesondere durch mit ihm verbundene Unternehmen, zu erbringen.

2. Die Verwenderin ist berechtigt, jegliche Ansprüche aus diesem Vertrag an Dritte, insbesondere mit an verbundene Unternehmen, abzutreten oder Dritte zur Geltendmachung im eigenen Namen zu ermächtigen.

3. Dem Nutzer ist es untersagt, mit eigenen Forderungen gegenüber der Verwenderin aufzurechnen, soweit diese Forderungen nicht anerkannt oder nicht rechtskräftig festgestellt sind.

§ 7 SONSTIGES

1. Für das Vertragsverhältnis gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

2. Sofern der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder Träger eines öffentlich-rechtlichen Sondervermögens im Sinne des § 38 ZPO ist oder der Nutzer nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthaltsort oder Firmensitz ins Ausland verlegt oder dieser nicht bekannt ist, ist Gerichtsstand der Sitz der Verwenderin.

3. Erfüllungsort für alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ist, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, Karlsruhe.

4. Kündigung, Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung und Abmahnung bedürfen der Schriftform.

5. Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

6. Die Verwenderin erbringt die vertraglich geschuldeten Leistungen zwischen 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr an 365 bzw. 366 Tagen im Jahr. Die Verwenderin gewährleistet eine Erreichbarkeit Ihres Angebots von 99% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server der Verwenderin aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich der Verwenderin liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) nicht zu erreichen ist.

B. BESONDERE BESTIMMUNGEN – TRAFFICGENERATOR

§ 1 VERTRAGSGEGENSTAND

1. TrafficGenerator ist ein Service sowie Produkt und Marke der Verwenderin. Geschäftsgegenstand des TrafficGenerator ist in erster Linie die Bereitstellung eines Steuerungsaccounts (im Folgenden TrafficGenerator-Account genannt) für die Veröffentlichung und Verbreitung von Informationen im Internet sowie deren Auswertung.

2. Darüber hinaus kann der TrafficGenerator auch zusätzliche Dienste anbieten, um seinen Leistungsumfang zu erweitern. Soweit TrafficGenerator dem Nutzer Leistungen eines Dritten anbietet, gelten hinsichtlich dieser Leistungen ergänzend die AGB des Dritten, sofern die Verwenderin dem Nutzer von diesen vor dem jeweiligen Vertragsschluss in zumutbarer Weise Kenntnis verschafft hat.

§ 2 PRODUKTGRUPPE „STARTER-LIZENZ“ UND „POWER-LIZENZ“

1. Im Rahmen der Produktgruppe „Starter-Lizenz“ und „Power-Lizenz“ hat der Nutzer die Möglichkeit, in einem gewissen Zeitraum die für das Paket definierten Leistungen über seinen TrafficGenerator Account zu nutzen.

Die derzeit definierten Leistungen unterliegen einer ständigen Weiterentwicklung. Den Vertragspartnern ist daran gelegen, dass künftige Gegebenheiten, insbesondere auch Anpassungen an neue technische Standards, berücksichtigt werden.

Es bleibt der Huber Verlag für Neue Medien GmbH vorbehalten, ohne dazu verpflichtet zu sein, Änderungen oder Verbesserungen an seinen Leistungen vorzunehmen.

2. Die Mindestlaufzeit der Verträge in dieser Produktgruppe beträgt im Regelfall 12 Monate, mindestens jedoch 3 Monate. Die konkrete Vertragslaufzeit wird seitens des Nutzers bei der Buchung dieses Produkts festgelegt.

3. Die Verträge der Produktgruppe „Starter-Lizenz“ und „Power-Lizenz“ verlängern sich automatisch nach Laufzeitende zu gleichen Konditionen um die jeweils vereinbarte Mindestvertragslaufzeit, sofern nicht 30 Tage vor Ende der Mindestvertragslaufzeit oder des jeweilgen Verlängerungszeitraums eine Kündigung erfolgt. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist der Zugang der Erklärung bei der Verwenderin.

§ 3 PRODUKTGRUPPE „MULTI-LIZENZ“

1. Diese Produktgruppe richtet sich an Werbeagenturen, die für Unternehmen und andere Auftraggeber die Beratung, Konzeption, Planung, Gestaltung und Realisierung von Werbe- und sonstigen Kommunikationsmaßnahmen übernehmen.

Die derzeit definierten Leistungen unterliegen einer ständigen Weiterentwicklung. Den Vertragspartnern ist daran gelegen, dass künftige Gegebenheiten, insbesondere auch Anpassungen an neue technische Standards, berücksichtigt werden.

Es bleibt der Huber Verlag für Neue Medien GmbH vorbehalten, ohne dazu verpflichtet zu sein, Änderungen oder Verbesserungen an seinen Leistungen vorzunehmen.

2. Die Produktgruppe „Multi-Lizenz“ beschreibt Leistungspakete, über die Agenturen für eine genau bestimmte Anzahl von Unternehmen (eigene Agenturkunden) die Veröffentlichung und Verbreitung von Informationen im Internet sowie deren Auswertung über einen TrafficGenerator-Account betreuen und streuen können.

3. Die Verträge der Produktgruppe „Multi-Lizenz“ verlängern sich automatisch nach Laufzeitende zu gleichen Konditionen um die jeweils vereinbarte Mindestvertragslaufzeit, sofern nicht 30 Tage vor Ende der Mindestvertragslaufzeit oder des jeweilgen Verlängerungszeitraums eine Kündigung erfolgt. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist der Zugang der Erklärung bei der Verwenderin.

§ 4 VERTRAGSSCHLUSS

1. Erteilt ein Kunde oder ein von ihm ermächtigter Dritter der Verwenderin telefonisch einen Auftrag, kommt der Vertrag direkt am Telefon zustande. Der Inhalt des Vertrags wird dem Kunden nach dem Telefonat per E-Mail oder schriftlich bestätigt.

2. Ein Vertrag kommt auch zustande, wenn der Kunde oder ein von ihm ermächtigter Dritter einen Buchungsauftrag per Fax oder per E-Mail an die Verwenderin schickt, welcher diese im Rahmen einer Leistungsvorstellung verbreitet oder durch Dritte verbreiten lässt. Der Kunde verzichtet gegebenenfalls auf den Zugang der Annahmeerklärung.

3. Andere Arten des Vertragsschlusses sind möglich und bestimmen sich nach Maßgabe der Gesetze.

§ 5 ÜBERTRAGBARKEIT/FÄLLIGKEIT

1. Buchungen des Nutzers sind nicht übertragbar und können nur vom intendierten Leistungsempfänger innerhalb des Auftragszeitraums genutzt werden. Der intendierte Leistungsempfänger ist der Nutzer bzw. das Unternehmen, der die Bestellung tätigt. Soll ein abweichender Leistungsempfänger bestimmt werden, so kann dies mit dem Auftrag entsprechend vermerkt werden.

2. Meldungen und Veröffentlichungen müssen sich inhaltlich auf den intendierten Leistungsempfänger beziehen und von diesem herausgegeben werden. Es ist unzulässig, Meldungen im eigenen Account für Dritte, bspw. andere Unternehmen oder Einrichtungen, einzustellen, es sei denn, es besteht ein Agenturverhältnis (vgl. § 3 Produktgruppe „Multi-Lizenz“).

3. Geldforderungen des Nutzers gegen die Verwenderin kann der Nutzer an Dritte abtreten, soweit das jeweils zugrunde liegende Rechtsgeschäft für beide Teile ein Handelsgeschäft ist.

4. Die Preise für die vorgenannten 3 Pakete ergeben sich aus der Webseite, bzw. der Buchung und ggf. Auftragsbestätigung. Alle Preise verstehen sich in Euro zzgl. der gesetzlichen MwSt.

5. Die Gebühren für die Inanspruchnahme der Leistungen des TrafficGenerators werden unverzüglich nach Buchung für die gesamte Laufzeit im Voraus fällig. Die Rechnungsstellung erfolgt bei allen gebuchten Leistungen zu Beginn der vereinbarten (Mindest-)Laufzeit. Die Gebühren sind fällig binnen 7 Tagen nach Zugang der Rechnung.

§ 6 ZUGRIFF AUF VERTRÄGE MIT DRITTEN

1. Innerhalb der Nutzung einer Produktgruppe des TrafficGenerators kann auch dem Zugriff auf die eigenen Verträge mit Dritten – derzeit ausschließlich mit Partnerunternehmen der Huber Verlag für Neue Medien GmbH – innerhalb des persönlichen TrafficGenerator Accounts zugestimmt werden.

In diesem Fall wird rein der Zugriff und die Nutzungsmöglichkeit auf die bestehenden Verträge mit Dritten eingeräumt. Die bestehenden Vertragsverhältnisse bleiben allerdings mit allen Rechten und Pflichten der entsprechenden Vertragsparteien unverändert bestehen.

§ 7 Plugin-Nutzung zur Contentverbreitung

1. Die Verwenderin ermöglicht es Kunden und Partner, über ein Plugin des TrafficGenerator die vom Kunden eingestellten Inhalte automatisch auf den eigenen Webseiten/Blogs/etc. bereitzustellen. Um dies zu ermöglichen, erhält der Kunde / Partner von der Verwenderin ein geeignetes Plugin (WordPress).

2. Die Verwenderin überträgt an dem Plugin ein einfaches Nutzungsrecht. Der Kunde/Partner ist berechtigt, das Plugin im vertraglich erforderlichen Umfang zu nutzen. Im Falle der Einbindung hat der Nutzer den zur Verfügung gestellten Inhalte vollständig zu übernehmen. Abänderungen oder Kürzungen sind nicht gestattet. Anpassungen, z.B. für die Kategorisierung, können über von der Verwenderin bereitgestellte Konfigurationstools vorgenommen werden.

3. Der Nutzer verpflichtet sich bei Nutzung des Plugins auf seiner Webseite eine Verlinkung zum TrafficGenerator zu setzen, um auf diese als Dienstanbieter hinzuweisen. Insbesondere darf der Kunde / Partner den entsprechenden Link nicht aus dem übermittelten Quellcode entfernen.

4. Hinsichtlich der Funktionalität dieses Plugins besteht eine Überprüfungspflicht seitens des Nutzers, insbesondere in Bezug auf die Kompatibilität mit dem vorhandenen technischen Inhaltsbestand der jeweiligen Webseite.